Örtlich zuständiges gericht gewaltschutzgesetz
– Streitigkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn die Parteien einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb von sechs Monaten vor der . Örtliche Zuständigkeit bei Gewaltschutz. (>§ FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gesetzeslage (§ FamFG): "Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des .
Welches Gericht ist zuständig? Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig.
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Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) "Gewaltschutzgesetz vom Dezember (BGBl. .
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Örtliche Zuständigkeit. Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des Antragstellers. 1. das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.
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Gesetzeslage (§ FamFG): "Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des Antragstellers 1. das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde, 2. das Gericht.
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Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des Antragstellers. 1. das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde, 2. das Gericht, in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung des Antragstellers und des Antragsgegners befindet oder. 3. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anschriften aller Gerichte und Justizbehörden ermitteln.
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Gewaltschutzgesetz (GewSchG) § 2 (Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung) § 3 (Geltungsbereich, Konkurrenzen) § 4 (Strafvorschriften) Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen. III. Betreuungssachen. § 64b.
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Zuständiges Gericht. Bei Verfahren nach dem GewSchG ist immer das Familiengericht zuständig. In Bezug auf die örtliche Zuständigkeit hat das Gewaltopfer jedoch nach FamFG Buch 2 Abschnitt 7 § ein Wahlrecht. Sie können wählen zwischen: dem Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.
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Auf § 1 GewSchG verweisen folgende Vorschriften: Gewaltschutzgesetz (GewSchG) § 2 (Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung) § 3 (Geltungsbereich, Konkurrenzen) § 4 (Strafvorschriften) Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen. III. Betreuungssachen.
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Rz. 50 Die örtliche Zuständigkeit – auch als Gerichtsstand bezeichnet – bestimmt, welches sachlich in erster Instanz zuständige Gericht, also Amts- oder Landgericht, den Rechtsstreit wegen seines örtlichen Sitzes zu erledigen hat; maßgebend ist der landesrechtlich geregelte Gerichtsbezirk.[81][81] Vgl. 211 famfg
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Gewaltschutzsachen sind Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), also solche, Örtliche ZuständigkeitBearbeiten.
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214 famfg
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(1) 1Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das . Orts- und Gerichtsverzeichnis. Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die .