Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen. Empfangsberechtigung. Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder . Welche Namensänderungen Sie nach dem Bürgerlichen Recht im Standesamt veranlassen können, erfahren Sie im Folgenden. Detaillierte Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen für die aufgeführten Namensänderungen entnehmen Sie den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.
(1) Einer Person deren Name oder Geschlechtseintrag geändert worden ist, wird auf Wunsch eine Bescheinigung von dem Standesamt erteilt, das 1. eine Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften entgegengenommen hat. Namensänderungen durch Erklärung beim Standesamt. Beim Standesamt können verschiedene Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden. Dies sind Erklärungen zur Namensführung, wenn die Namensänderung im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen bzw. personenstandsrechtlichen Änderung steht sowie die Änderung .